Thema:
Re:Bye, Bye LG OLED B7... flat
Autor: magus
Datum:15.10.18 12:07
Antwort auf:Re:Bye, Bye LG OLED B7... von Sunspecter

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>>>Kurz:
>>>Du unterliegst den Garantiebedingungen von LG. Die Sachmängelhaftung ist quasi vorbei, da du jetzt den Sachmangel beweisen müsstet. Und damit hast du auch nur dann die Wahlmöglichkeit, wenn der Sachmangel klar beweisbar wäre und ist.
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>>So nicht richtig, du verwechselst gerade die freiwillige 24-monatige Garantie seitens des Herstellers LG zu seinen Garantiebedingungen mit der 24-monatigen Gewährleistung, die Sunspecter gegenüber seinem Händler geltend machen kann. Hier liegt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten vor, wie von dir beschrieben.
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>Ich bin verwirrt. Gehe jetzt zum media Markt und verlange Reparatur oder direkt zu LG. Beides ist doch sinnlos - wenn ich zu LG dackel, brauche ich ja nicht mehr zum MM.
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>So oder so ist der Fehler jetzt wieder verschwunden, kommt aber wahrscheinlich wieder. Ich liebäugele tatsächlich mit einem Verkauf auf eBay.


Sag mal. Ist es so Schwer bei LG anzurufen und um Austausch innerhalb der Gewährleistungspflicht zu bitten?

Geht gerade echt nicht in meinen Kopf rein, dass du einen Schaden einfach so hin nimmst und innerhalb der 24 Monaten gesetzlicher Gewährleistungspflicht echt dein Gerät Defekt lassen willst (und es dann vermutlich noch Defekt verkaufen willst) und das nur weil du nicht in der Lage bist beim LG Service anzurufen????


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>Gesendet mit M! v.2.7.0


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