Thema:
Re:Bye, Bye LG OLED B7... flat
Autor: Sunspecter
Datum:14.10.18 16:00
Antwort auf:Re:Bye, Bye LG OLED B7... von Koepi

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>>>>Kurz:
>>>>Du unterliegst den Garantiebedingungen von LG. Die Sachmängelhaftung ist quasi vorbei, da du jetzt den Sachmangel beweisen müsstet. Und damit hast du auch nur dann die Wahlmöglichkeit, wenn der Sachmangel klar beweisbar wäre und ist.
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>>>So nicht richtig, du verwechselst gerade die freiwillige 24-monatige Garantie seitens des Herstellers LG zu seinen Garantiebedingungen mit der 24-monatigen Gewährleistung, die Sunspecter gegenüber seinem Händler geltend machen kann. Hier liegt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten vor, wie von dir beschrieben.
>>>
>>Ich bin verwirrt.
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>Brauchst du nicht.
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>Sachmängel nach sechs Monaten zu rügen, ist eher sinnlos. Einen versuch ist es aber wert.
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>>Gehe jetzt zum media Markt und verlange Reparatur oder direkt zu LG.
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>MM wird dich zu 99,9 an LG zur Garantiereparatur verweisen. Und du wirst zu 99,9% folgen, da es einfacher für dich ist...:-) EIne Frage der Faulheit, von Geld, Zeit und Lust.
>

da bin ich zu 99,9% bei dir!
>
>>Beides ist doch sinnlos - wenn ich zu LG dackel, brauche ich ja nicht mehr zum MM.
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>Sinnlos nicht. Beachte aber, dass die Feststellung eines Sachmangels nach etwaigen Nutzung der Garantieleistungen (d.h. nach Reparatur/Austausch) nicht mehr möglich ist.
>

Was heißt das?

>>So oder so ist der Fehler jetzt wieder verschwunden, kommt aber wahrscheinlich wieder. Ich liebäugele tatsächlich mit einem Verkauf auf eBay.
>>
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>Dir ist schon klar, dass du deutlich auf den Fehler hinweisen musst, der dir (jetzt) bekannt ist?
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Ja klar. Wie ich schau schrub: Ich hab hier (und anderswo) einen Ruf zu verlieren!
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>>
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>>Gesendet mit M! v.2.7.0



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Gesendet mit M! v.2.7.0


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