Thema:
Re:Bye, Bye LG OLED B7... flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:14.10.18 15:42
Antwort auf:Re:Bye, Bye LG OLED B7... von king_erni

>>
>>Kurz:
>>Du unterliegst den Garantiebedingungen von LG. Die Sachmängelhaftung ist quasi vorbei, da du jetzt den Sachmangel beweisen müsstet. Und damit hast du auch nur dann die Wahlmöglichkeit, wenn der Sachmangel klar beweisbar wäre und ist.
>>
>So nicht richtig, du verwechselst gerade die freiwillige 24-monatige Garantie seitens des Herstellers LG zu seinen Garantiebedingungen mit der 24-monatigen Gewährleistung,


Nö..

>die Sunspecter gegenüber seinem Händler geltend machen kann. Hier liegt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten vor, wie von dir beschrieben.

Die Wahlmöglichkeit hat er nur bei Feststellung eines Sachmangels. Das nach sechs Monaten zu beweisen, ist schwierig bis unmöglich. Je nachdem, wieviel Geld, Zeit und Lust man investieren will.

Innerhalb von sechs Monaten im Rahmen der "Beweistlastumkehr" (die eigentlich weniger eine Umkehr ist) ist das einfacher.


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