Thema:
Re:Bye, Bye LG OLED B7... flat
Autor: king_erni
Datum:14.10.18 14:55
Antwort auf:Re:Bye, Bye LG OLED B7... von Koepi

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>Kurz:
>Du unterliegst den Garantiebedingungen von LG. Die Sachmängelhaftung ist quasi vorbei, da du jetzt den Sachmangel beweisen müsstet. Und damit hast du auch nur dann die Wahlmöglichkeit, wenn der Sachmangel klar beweisbar wäre und ist.
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So nicht richtig, du verwechselst gerade die freiwillige 24-monatige Garantie seitens des Herstellers LG zu seinen Garantiebedingungen mit der 24-monatigen Gewährleistung, die Sunspecter gegenüber seinem Händler geltend machen kann. Hier liegt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten vor, wie von dir beschrieben.


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