Thema:
Re:Bye, Bye LG OLED B7... flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:14.10.18 10:21
Antwort auf:Re:Bye, Bye LG OLED B7... von Moosmann

>>>du meinst, bevor ich verlangen kann, dass sie mein angeknackstes OLED gegen ein neues Gerät umtauschen, muss ich zwei Reparaturversuche über mich ergehen lassen? was n schmarrn.
>>
>>Realistischerweise bekommst du auch nur den Zeitwert (Neupreis minus Nutzungsgebühr) ersetzt, nicht einfach ein neues Gerät.
>
>Warum sollte man nur den Zeitwert bekommen ? Der Kunde hat ein Recht auf eine einwandfreie Ware für eine normale Nutzzeit. Oder willst Du Dir alle 2 Jahre z.B. eine neue Waschmaschine kaufen ? Ein TV ist erst nach 5 Jahren "abgeschrieben".


Für die Zeit zu zahlen, in der man das Gerät genutzt hat, ist bei Media Markt normal. Bei Amazon bekämst du immer den Kaufpreis erstattet, aber das ist Kulanz.
Für das eine Jahr Nutzung reduziert sich der Wert um rund 15 %. Alternativ gibt es eben Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät (das kann dann aber auch ein refurbished Ersatzgerät sein), aber das ist wieder im Ermessen des Händlers, ob er das tut oder schlicht den Kauf rückgängig macht.
>
>>Bist du sicher, dass du Garantie hast? Oder Gewährleistung?
>
>Ja, sind 24 Monate Herstellergarantie und 24 Monate Händlergewährleistung die Gesetzlich sind.


LG gibt tatsächlich 24 Monate. Allerdings ist da schon das erste Problem: Nur für Defekte, die sofort beim ersten Auftreten der Hotline gemeldet wurden. Also wenn er den Weg geht, auf keinen Fall erwähnen, dass es früher schon mal dunkle Stellen gab. Das killt jeden Anspruch auf die Garantie:


5. Ausschlüsse von der Garantie
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn
(1) die Nutzung über eine haushaltübliche Nutzung hinaus geht
(2) ein Mangel nicht unverzüglich dem deutschen LG Consumer Information Center (Service Hotline) bzw. online unter www.lg.de/support gemeldet wurde,
(3) LG nicht unverzüglich Gelegenheit zur Durchführung von Garantiearbeiten gegeben wurde,
(4) in das LG Produkt Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung LG nicht genehmigt hat oder das LG Produkt in einer von LG nicht genehmigten Art und Weise verändert wurde,
(5) die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des LG Produktes sowie die Hinweise und Anweisungen der Bedienungsanleitung nicht befolgt wurden,
(6) das LG Produkt unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde
(7) die Seriennummer nicht vorhanden ist, bzw. geändert, gelöscht, entfernt oder in anderer Form unkenntlich gemacht wurde.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname