Thema:
Re:Planlos vor dem Kauf ... Newbie braucht Hilfe! flat
Autor: Vigilante
Datum:20.07.18 21:40
Antwort auf:Re:Planlos vor dem Kauf ... Newbie braucht Hilfe! von Kilik2001

Es gibt meines Wissens nach in der Schweiz kein gesetzlich geregeltes Rückgaberecht.
Das heisst aus meiner Erfahrung, dass eine Rückgabe (bei Unzufriedenheit, wegen falscher Bestellung, …) je nach Händler unterschiedlich grosszügig gehandhabt wird. Geöffnete Verpackungen und benutzte/ausprobierte Produkte (was ja nun mal eigentlich eine Voraussetzung für das Testen eines Produkts ist ...) sind meist ein No-Go aus Sicht der Händler. Ist ein Produkt mangelhaft, verweisen viele Händler rigoros auf den Hersteller (bei einem defekten Sony-TV soll man sich also an Sony wenden), während der Hersteller dann den "Ball" zurück an den Händler "spielt".
Wird ein (teureres) Produkt auf dem Versandweg beschädigt, ist aus Sicht des Händlers nur das Versandunternehmen (also oft die Schweizer Post) zuständig. Bis diese dann mal - hoffentlich - im Sinne des Kunden reagieren, können Wochen und Monate vergehen.

Ein eigenes Beispiel: Ich hab meinen TV (einen teuren Philips 47-Zoll-HDTV) vor ein paar Jahren beim Online-Händler Digitec gekauft. Das Bild des Geräts hatte in der rechten oberen Ecke eine Verfärbung resp. eine Art Schatten. Ausserdem crashte/freezte der TV alle paar Tage, selbst mit aktualisierter Firmware. Digitec verwies mich an Philips, diese wiederum meinten in der Kundenservice-Hotline, ich müsse das Gerät dem Händler zurückgeben. Ich schleppte dann also den TV per Trambahn zur lokalen Digitec-Filiale (Rückversand wäre auf meine Kosten über einen Spediteur abgelaufen). Dann wartete ich zwei Monate. Schlussendlich bekam ich meinen TV zurück - ohne Behebung der Mängel. Irgend eine Reparaturfirma hat den TV laut beigelegtem Protokoll geprüft und nochmal die neueste Firmware aufgespielt, es wurden keine Mängel entdeckt. Das Ende vom Lied: Ich lebe seitdem mit einem Philips-TV, der vom Kauf weg merkliche Mängel aufweist und konnte nach dem Kauf nix dagegen tun.


Rückgabe und Rückerstattung beim Online-Kauf
Bei Online-Käufen sieht das Schweizer Recht kein Widerrufsrecht vor, anders als das Recht der Europäischen Union. Der Online-Händler kann ein solches Widerrufsrecht aber in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren. Wichtig zu wissen ist, dass eine Internetadresse mit der Endung .ch auch von einem Unternehmen erworben werden kann, das seinen Sitz nicht in der Schweiz hat. Wenn Sie eine Seite mit der Endung .ch besuchen, heisst das also nicht unbedingt, dass Sie es mit einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zu tun haben.

[https://www.ch.ch/de/ruckgabe-ruckerstattung-von-gekauften-produkten/]


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