Thema:
Re:Maskenpflicht in Wien gefallen flat
Autor: Mampf
Datum:06.03.23 11:17
Antwort auf:Re:Maskenpflicht in Wien gefallen von hellbringer

>>Hm. Dein von Dir selbst gesetzter Link erklärt eigentlich, wann "Vermummung" zulässig ist:
>>
>>Gesundheitliche Gründe
>>(Infektionsgefahr, Luftverschmutzung, witterungsbedingte Umstände)
>>Beispiele: Mund- und Nasen-Schutzmasken, Atemschutzmasken; Gesichtsverhüllung zum Schutz vor Frost
>
>Ja, aber nochmal: Wer entscheidet, was ein valider gesundheitlicher Grund ist?


Sich vor Ansteckung schützen zu wollen, ist denke ich ein valide gru n. D Wenn du dabei keine medizinische Maske trägst, sondern eine Freddy Maske, dann könnte man deinen intention anzweifeln.

Ich denke, du hast das mit der Einschränkung Missverstanden.

Der Polizist, der das kontrolliert? Der Richter, wenn man es auf ein Strafverfahren ankommen lässt? Es ist jedenfalls eine sehr ungute und schwammige Situation und wenn man keinen Ärger will, trägt man am besten keine Schutzmaske, außer man hat ein Attest von einem Arzt dabei, dass man diese zum Schutz vor Infektionen benötigt.
>
>Im Artikel steht übrigens auch: "Mundschutz ist nur mit Attest erlaubt"


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