Thema:
Re:Nette Karte zur ÖPNV-Maskenpflicht flat
Autor: Phil Gates
Datum:12.01.23 10:30
Antwort auf:Re:Nette Karte zur ÖPNV-Maskenpflicht von Pezking

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>>>Ergo kann man die Maskenpflicht damit begründen, dass diese zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen Kritischen Infrastrukturen beiträgt. Denn ohne Masken im ÖPNV wären noch mehr Leute gleichzeitig krank.
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>>Kannst du diese These untermauern?
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>Das ist nicht mein Job, verschiebe nicht die Goalposts.
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>Ich habe nur gesagt, womit die Entscheidungsträger auf Länderebene die Maskenpflicht begründen können und dass diese Argumentation zu § 28b IfSG passen würde.



Nee, würde sie nicht. Aber das hab ich letzte Woche schon ausführlich dargelegt. Es ist verfassungswidrig, aufgrund eines Gesetzes, was wegen Covid eingeführt wurde, eine Maskenpflicht gegen Influenza zu verhängen bzw. aufrechtzuerhalten. Würde man das Gesetz so lesen, wie Du das tust, also dass es eine zulässige Basis für Maskenpflicht wegen jeder über die Atemwege übertragbaren Infektion ist, wäre das Gesetz zu unbestimmt. Dann ist es nichtig.

Umgekehrt stellt sich die Frage, ob das nicht ein Offenbarungseid der Politik ist, wenn man in den Wintermonaten dauerhaft Maskenpflicht im ÖPNV als einzige Alternative zur Überlastung des Gesundheitswesens vorsieht, weil man das Gesundheitswesen kaputtgespart hat.


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