Thema:
Re:my bad!! flat
Autor: joelcoen
Datum:05.01.23 20:53
Antwort auf:Re:my bad!! von Phil Gates

>>>Naja, wer so vorerkrankt ist, dass er trotz Impfung an Corona sterben würde, kommt wohl kaum ohne fremde Hilfe aus dem Haus und würde an jedem Schnupfen oder Influenza sterben, wo man historisch nie zu einer Maskenpflicht für alle gegriffen hat.
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>>Einerseits wüsste ich nicht, wo du einen „Ungeimpft -> Selbstschuld“ Mechanismus her nimmst, andererseits stimmt das aber auch nicht. Auch mit Impfung ist Corona für viele Altersgruppen ein größeres Risiko als eine Grippe. Gerade bei starker Immunsuppression oder Krebs wirkt auch die Impfung nicht immer.
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>Dass es weiterhin ein erhebliches Risiko für Vorerkrankte ist - d'accord. Dass es per se gefährlicher als Grippe ist stelle ich infrage, denn der Grippeimpfstoff ist viel weniger effektiv und ich habe schon 2 Wochen mit Influenza flachgelegen. Also wirklich flach, konnte mich kaum bewegen, nicht zum Klo gehen ohne dass mir schwindelig wurde usw., und da war ich 18! Bei Corona war es jetzt genauso, aber nur für zwei Tage. Anekdotische Evidenz, ist mir schon klar, aber man kann wohl kaum verallgemeinern, dass das eine oder andere Virus gefährlicher ist.
 
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>>>Aber sowas muss immer eine Rechtsgrundlage haben und die Rechtfertigung über Corona im Infektionsschutzgesetz ist nicht mehr verfassungsgemäß, da die Krankenhausbelastung derzeit vor allem von der Influenza kommt.
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>>Das findet sich aber im Infektionsschutzgesetz so nicht wieder. Dort heißt es in Paragraf 28b:
>>zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen Kritischen Infrastrukturen
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>>Es geht also auch darum Coronainfektionen zu verhindern und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten. Das die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems ausschließlich durch die Verhinderung von Coronainfektionen gewährleistet werden darf steht da einfach nicht.
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>Kann man so lesen, aber dass das nicht ausreicht, ergibt sich aus der Gesetzesbegründung und der Notwendigkeit der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Du kannst nicht einfach Grundrechte durch ein Gesetz einschränken; Du musst das entsprechende Grundrecht in der Gesetzesbegründung zitieren und erklären, warum welche Maßnahme nötig ist. Und da ist von anderen Infekten keine Rede.
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>>Dabei hätte man es selbstverständlich leicht so formulieren können, das da nicht einfach zwei Zwecke stehen sondern die entsprechend verknüpft sind.
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>Die Frage ist, ob wirklich zwei Zwecke gemeint sind. Das kann auch Sloppy Drafting sein, und das ist in letzter Zeit nicht selten.
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>>Und das es auch Probleme für das Gesundheitssystem durch die Kombination aus Corona und Influenza geben könnte, davor wurde von Leuten wie Lauterbach lange gewarnt, man darf als vermuten, das es durchaus Absicht ist, die Maske nicht ausschließlich mit Corona zu verknüpfen.
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>Vor was Herr Prof. Lauterbach warnt, was der Bundestag beschließt und was das BVerfG für erforderlich hält, sind drei paar Stiefel.
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>>Die aktuelle Überlastungssituation der Krankenhäuser ist ja auch zumindest indirekt Folge der Corona-Pandemie, egal ob es nun an „Immunschuld“, Schwächung des Immunsystems durch Coronainfektionen oder auch Personalproblemen durch Corona liegt.
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>Ich sag ja nicht, dass das nicht geht. Das Gesetz gibt es de lege lata nicht her.
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>>>Auch wenn das makaber klingen mag: Es war nie das Ziel (und auch nicht realistisch) schwerstkranke Menschen zu 100% vor Corona zu schützen, es war immer das erklärte Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Das tut Corona derzeit nicht, sondern RSV, Influenza und die völlig verfehlte Sparpolitik im Gesundheitswesen.
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>>Es war eben auch das Ziel Coronainfektionen zu vermeiden, auch wenn es keinen 100% Schutz gibt und auch wenn keine unmittelbare Gefahr für das Gesundheitssystem besteht.
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>Nein. Deutschland hatte nie eine Zero-Covid-Strategie, wir haben "flatten the curve" gemacht, also versucht, die Wellen abzubremsen, bis ein Impfstoff verfügbar ist, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Das hat ja auch relativ gut geklappt. Aber das heißt nicht, dass man das nicht permanent neu bewerten muss. Was man nie gemacht hat (die Querdenker indes immer behauptet haben): Das Prinzip der Eigenverantwortung (das steht auch im Grundgesetz, Art. 2 Abs. 1 GG) und des allgemeinen Lebensrisikos zugunsten einer Vollkasko-Absicherung gegen das Virus aufzugeben. Die Länder, die das versucht haben, sind übrigens allesamt gescheitert bzw. haben die Strategie aufgegeben (siehe China, aber auch Oz und NZ).


Wäre vorsichtig mit solchen Aussagen.
Ich befürchte, dass bezüglich der ganzheitlichen Bewertung, das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde.
siehe z.b.
[https://www.mdpi.com/2077-0383/12/1/186]

"60 % der Kinder, die sich von einer asymptomatischen oder leicht symptomatischen COVID-Infektion erholt haben, weisen nache einer durchschnittlichen Nachbeobachtungszeit von 148 Tagen nach Krankheitsbeginn immer noch eine anhaltende Schädigung des Herzens auf. "


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