Thema:
Re:my bad!! flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.01.23 13:00
Antwort auf:Re:my bad!! von hellbringer

>>Aber sowas muss immer eine Rechtsgrundlage haben und die Rechtfertigung über Corona im Infektionsschutzgesetz ist nicht mehr verfassungsgemäß, da die Krankenhausbelastung derzeit vor allem von der Influenza kommt.
>
>Wogegen eine Maskenpflicht übrigens auch helfen würde...


Das ist mir bekannt. Es gibt aber keine gesetzliche Grundlage für eine Maskenpflicht gegen Influenza oder Masern oder was weiß ich. Und auch keine Kondompflicht beim außerehelichen flüchtigen Geschlechtsverkehr. Das könnte man vielleicht so umsetzen, dass das vor Gericht halten würde (wobei das bei der Kondompflicht wohl eher schwer zu kontrollieren wäre). Dazu braucht es aber ein konkretes Gesetz welches in seiner Gesetzesbegründung die Risiken einer Infektion mit einem bestimmten Virus abwägt und vor diesem Hintergrund Masken als das mildeste geeignete Mittel ansieht. Die Bevölkerung vor Influenza mit einem Gesetz zu schützen, was an der Stelle explizit nur Corona erwähnt, geht nicht. Am Ende ist es also eine politische Frage und eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Ich glaube kaum, dass Maskenpflicht in alle Ewigkeit wegen jedem nur denkbaren Erreger bei den Wählern so gut ankommt und auch nicht, dass das BVerfG da mitspielt. Es bleibt immer das allgemeine Lebensrisiko. Sonst müssten wir alle in einer Kapsel leben. Und nochmals: Maskenpflicht gegen Influenza oder RSV ist eindeutig nicht durch das InfSchG gedeckt.


< antworten >