Thema:
Re:my bad!! flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.01.23 10:28
Antwort auf:Re:my bad!! von _bla_

>>Es steht uns allen frei, vors Verwaltungsgericht zu ziehen und darzulegen, dass das Infektionsschutzgesetz Masken im ÖPNV nicht aufgrund der derzeit grassierenden Influenza-Welle rechtfertigt und die Bedrohung durch Corona außerhalb von Kliniken und Altersheimen relativ moderat ist
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>Und wie soll das Gericht diese Ansicht belegen? Die offiziellen Infektionszahlen und die Todeszahlen sind immer noch sehr hoch. Geändert hat sich doch eher die gesellschaftliche Stimmung, als die objektiven Zahlen. Und das Alte und Kranke nur in Kliniken und Altersheimen, nicht aber im ÖPNV existieren wird man auch nur schwer argumentieren können. Oder soll das Gericht einfachst postulieren, das die ganzen Toten bestimmt alle aus Altenheimen und Klinken stammen und zur Aufrechterhaltung der Maskenpflicht genauere Daten zu den Todesfälle her müssen?


Naja, wer so vorerkrankt ist, dass er trotz Impfung an Corona sterben würde, kommt wohl kaum ohne fremde Hilfe aus dem Haus und würde an jedem Schnupfen oder Influenza sterben, wo man historisch nie zu einer Maskenpflicht für alle gegriffen hat. Eine allgemeine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wäre möglicherweise sogar verfassungsgemäß - so gravierend ist der Eingriff ja nicht, man muss auch im Auto einen Gurt anlegen. Aber sowas muss immer eine Rechtsgrundlage haben und die Rechtfertigung über Corona im Infektionsschutzgesetz ist nicht mehr verfassungsgemäß, da die Krankenhausbelastung derzeit vor allem von der Influenza kommt. Auch wenn das makaber klingen mag: Es war nie das Ziel (und auch nicht realistisch) schwerstkranke Menschen zu 100% vor Corona zu schützen, es war immer das erklärte Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Das tut Corona derzeit nicht, sondern RSV, Influenza und die völlig verfehlte Sparpolitik im Gesundheitswesen.


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