Thema:
Re:Ausgangssperre in Bayern war unzulässig flat
Autor: Mark_TE
Datum:28.11.22 08:19
Antwort auf:Re:Ausgangssperre in Bayern war unzulässig von Headhunter

>>>>>Mit schönen Grüßen an alle, die hier im Forum selbst mir als Nicht-Bayern ein schlechtes Gewissen einreden wollten, weil ich im Stadtpark ein Buch lesen wollte.
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>>>>>[https://www.tagesschau.de/inland/corona-massnahmen-urteile-101.html]
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>>>>Schön, aber wird das irgendein Nachspiel für die Verantwortlichen haben? Ich glaub da nicht so recht dran. Menschen nach Gutdünken Wegsperren ist in Bayern momentan ja auch grad wieder in Mode... ;)
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>>>Wenn ich so etwas lese. Als wenn die Tuen und Lassen koennen was die wollen...
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>>>Aber andererseits: Ich mache ja auch nix anderes, ich scheisse auf die Maskenpflicht und fahre gut dabei. Da kann mir auch keiner ans Bein pinkeln, finde ich gut.
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>>Wow, du Rebell.
>>Wer sagt denn, dass auch die Maskenpflicht unzulässig sei?
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>Die aktuellen Zahlen und die Argumentation warum wir noch Maskenpflicht in den Oeffis haben. Da wird ueberhaupt nicht mehr auf Fakten basiert sondern auf Annahmen. Und sorry da hoert bei mir der Spass auf bei einer Einschraenkung des Grundgesetzes.
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>Quasi jedes andere Land in Europa hat sein Monaten keine Maskenpflicht mehr, aber in Deutschland wird das einfach weiter gefordert. Zum Glueck wird die Kritik immer groesser. Hoffentlich macht Schleswig Holstein den Schritt Anfang des naechsten Jahres. Dann kann man sich gleich auf Gleichstellung berufen.
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Das ändert aber alles nichts daran, dass es eine derzeit gültige und zulässige Maßnahme ist an die man sich zu halten hat. Und ich würde meine Hand dafür ins Feuer legen, dass hier nicht in einem Jahr ein Urteil gesprochen wird, was es rückwirkend als unzulässig einstuft.

In welchem Grundrecht fühlst du dich denn (unrechtmäßig) eingeschränkt?


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