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Autor: | joelcoen | ||
Datum: | 04.11.22 20:24 | ||
Antwort auf: | In Hessen Pflicht. Quelle: 116117. (nt) von peppi | ||
PCR Aus der aktuellen hessischen Coronaverordnung, vom 1. Oktober 2022: "2) Für Personen, bei denen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus auf Grundlage eines Antigen-Tests oder eines In-vitro-Diagnostikums für die Eigenanwendung, das für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt ist (Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien), nachgewiesen ist, gilt Abs. 1 entspre- chend. Personen nach Satz 1 sind verpflichtet, unverzüglich eine Testung mittels Nukleinsäurenachweis durchführen zu lassen." [https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten/?tx_sschfaqtool_pi1%5Baction%5D=list&tx_sschfaqtool_pi1%5Bcontroller%5D=FAQ&tx_sschfaqtool_pi1%5Bfaq%5D=5257&cHash=03f32224d622da62bb2a5be29ab77393#:~:text=PoC%2DNAT%2DTests%20weisen%20eine,Test%20im%20Labor%20best%C3%A4tigt%20werden.] "PoC-NAT-Tests weisen eine gute Genauigkeit (Spezifität) auf. Das heißt, dass der Test genau das gewünschte Virus nachweist und keinen anderen Erreger. Ein positives Ergebnis eines PoC-NAT-Tests muss nicht durch einen PCR-Test im Labor bestätigt werden." "PoC -NAT-Tests sind laboratoriumsmedizinische Untersuchungen, die wie der PCR -Test auch auf der Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT; Nachweis von viralen Erbgut) basieren, jedoch unmittelbar vor Ort (Point of Care, PoC ), also patientennah und kurzfristig vor Ort ausgewertet werden können" Hier mal ein Video: [https://youtu.be/M9COVrFMFdM] |
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