Thema:
Re:Ich bin übrigens seit Freitag positiv flat
Autor: Phil Gates
Datum:10.10.22 10:16
Antwort auf:Ich bin übrigens seit Freitag positiv von Mugen

>Bei uns an der Schule gab es ein Wochen Projekt ohne Schutzmaßnahmen. Die Klassen und Kinder haben sich dadurch schön durchgemischt. Leider darf man bei solchen Aktionen sein Kind nicht von der Schule nehmen. Es sind viele an Covid19 erkrankt. Mir geht es überhaupt nicht gut, da sich Fieberschübe, Übelkeit, Glieder-und Kopfschmerzen die Hand geben.
>
>Ich bin total angepisst auf die Landesregierung und das Kultusministerium, im Grunde auch auf den Direktor.
>Mein Sohn gibt es auch richtig schlecht und wollte nur noch umarmt werden, dass ist alles so traurig.
>
>Ist eine Anzeige gegen das Land möglich?


Gegen das Land (strafrechtlich) nicht. Gegen den, der für das Infektionsschutzgesetz an der Schule verantwortlich ist, vielleicht schon (fahrlässige Körperverletzung). Allerdings wird man mittlerweile leider unterstellen müssen, dass es zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, sich hin und wieder mit SARS-CoV-2 anzustecken. Genau wie mit Grippe usw. Der Staat kann und muss in einer Demokratie nicht jede Infektion verhindern. Spätestens, seit Impfungen abgesehen von extrem multimorbiden Menschen, schwere und tödliche Verläufe zu beinahe 100% verhindern, kann man rigorose Maßnahmen nicht mehr verfassungsrechtlich rechtfertigen. Damit fehlt es dann aber an einem Verschulden des verantwortlichen Beamten. Und deshalb fällt auch bspw. ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen das Land weg.

Das gilt übrigens entsprechend auch für Arbeitgeber. Klar kann ein Arbeitgeber Masken in Innenräumen per Hausrecht anordnen, aber er muss es idR nicht (von Kliniken und Altenheimen mal abgesehen).

Es wäre ein Long Shot und müsste man sich im Einzelfall wirklich genau anschauen, ob in der konkreten Schulsituation die Mindeststandards verletzt worden sind. Aber selbst dann müsste man zusätzlich nachweisen, dass das für die konkrete Infektion ursächlich war. Das wird nahezu nie gelingen.


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