Thema:
Re:Seit Montag positiv flat
Autor: Rand al'Thor
Datum:07.07.22 23:13
Antwort auf:Re:Seit Montag positiv von Kilian

>>Dummerweise erfülle ich mit dem positiven Selbsttest hier in NRW weder die Anforderungen für einen PCR-Test, noch für einen 3-Euro-Test.
>
>What!? Das kann doch nicht sein! O_o
>
>So oder so: Gute Besserung und schnelle Genesung! :)


Danke. Vielleicht hab ich es auch überlesen. Notfalls zahl ich halt die 9,50 Euro.

Für wen ist der Test kostenfrei?

Der Bürgertest ist ab dem 30.06.2022 nur noch für bestimmte asymptomatische Personengruppen kostenfrei.

– Kinder, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, (§4a Abs.1 Nr.1)

Nachweis: Geburtsurkunde, Kinderreisepass

– Person mit med. Kontraindikation, zB Schwangere im ersten Trimester, (§4a Abs.1 Nr.2)

Nachweis: ärztliches Attest, Mutterpass

– SARS-CoV-2 Studien Teilnehmer, (§4a Abs.1 Nr.3)

Nachweis: Teilnahmebescheinigung

– Abgesonderte Personen zur Beendigung der Absonderung (§4a Abs.1 Nr.4)

Nachweis: PCR Test Ergebnis

– Bewohner von Einreichtungen der Eingliederungshilfe, sowie Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher (§4a Abs.1 Nr. 5)

Nachweis: Bestätigung der Einrichtung

– Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach § 29 SGB IX erhalten, und Personen, die bei diesen beschäftigt sind (§4a Abs.1 Nr. 8)

Nachweis: Bestätigung / Bescheid

– Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz1 SGB XI, (§4a Abs.1 Nr.9)

Nachweis: Bestätigung des Arbeitgebers

– Haushaltsangehörige von Infizierten (§4a Abs.1 Nr.10)

Nachweis: Ausweisdokument mit übereinstimmender Wohnanschrift


Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung
(Steuerbefreite Leistung gem § 4. Nr. 14 UStG)

– Personen mit „roter CoronaWarnApp (Statusanzeige: erhöhtes Risiko),“ (§4a Abs1 Nr. 7)

– Personen, die an dem Tag, an dem die Testung erfolgt (§4a  Abs.1 Nr. 6)

– eine Veranstaltung in einem Innenraum besucht (Eintrittskarte o.ä)

– zu einer Person Kontakt haben wird, die das 60. Lebensjahr vollendet hat

– zu einer Person Kontakt haben wird, die aufgrund Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID 19 zu erkranken.


Kann ich einen kostenfreien PCR Test bei Ihnen machen?

Laut Corona Test Verordnung sind seit dem 12.02.2022 verordnete (kostenfreie) PCR Testungen nur möglich, wenn Sie mittels Antigen-Schnelltests positiv getestet worden sind (Hier gilt nur ein offizieller Schnelltest, ein Selbsttest ist nicht ausreichend). Diesen Service bieten wir nur an ausgewählten Standorten an. Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Kundenbetreuung.


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