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Autor: | Pezking | ||
Datum: | 16.03.22 12:17 | ||
Antwort auf: | Ich geb's auf, es wird einfach verlaengert... von Headhunter | ||
Konkret für Hessen, also auch für Dich, gilt laut gestriger Mitteilung der Landesregierung: "1. Schritt: Übergangsphase (20. März bis 2. April): Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem: Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig. Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen. Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen. Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt: - Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen. - Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben. - Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden. - Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich. - An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen. 2. Schritt: Ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April): Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet dies: Maskenpflicht nur noch - in Krankenhäusern - in Alten- und Pflegeheimen - bei Pflegediensten - in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr) Testpflicht nur noch - in Krankenhäusern - in Alten- und Pflegeheimen - in Schulen Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen." Plus halt im Härtefall die Hotspot-Regelung. [https://www.hessen.de/presse/hessische-landesregierung-bereitet-sich-auf-das-neue-bundesinfektionsschutzgesetz-vor] Das ist doch ein umfassender Paradigmenwechsel? Mit "einfach verlängert" und "nichts verändert sich" ist das doch nicht treffend beschrieben? |
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