Thema:
Wie kommst Du darauf? flat
Autor: Pezking
Datum:16.03.22 12:17
Antwort auf:Ich geb's auf, es wird einfach verlaengert... von Headhunter

Konkret für Hessen, also auch für Dich, gilt laut gestriger Mitteilung der Landesregierung:

"1. Schritt: Übergangsphase (20. März bis 2. April):
Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem:

Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.
Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

- Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
- Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.
- Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
- Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.
- An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

2. Schritt: Ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April):
Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet dies:

Maskenpflicht nur noch

- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- bei Pflegediensten
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

Testpflicht nur noch

- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- in Schulen

Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen."


Plus halt im Härtefall die Hotspot-Regelung.

[https://www.hessen.de/presse/hessische-landesregierung-bereitet-sich-auf-das-neue-bundesinfektionsschutzgesetz-vor]

Das ist doch ein umfassender Paradigmenwechsel? Mit "einfach verlängert" und "nichts verändert sich" ist das doch nicht treffend beschrieben?


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