Thema:
Re:Ergänzened dazu das ZDF flat
Autor: Phil Gates
Datum:09.02.22 12:10
Antwort auf:Re:Ergänzened dazu das ZDF von Mampf

>>>>Dass die Booster-Impfung auch nicht viel gegen eine Ansteckung (sehr wohl aber schwere Erkrankung) bringt, sieht man doch derzeit. Die 250.000 am Tag sind ganz sicher nicht nur Ungeimpfte und Schüler (de facto posten hier ja auch ständig Geboosterte Maniacs, dass sie positiv sind).
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>>>Die Daten des UKSHA zeigen aber ganz gut, das die Booster schon einen erheblichen Schutz vor Ansteckung bieten:
>>>[https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1052353/Vaccine_surveillance_report_-_week_5.pdf] Seite 15
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>>>Das Problem besteht imho in etwa anderem: Die Maniacs im Forum haben sich meistens bei ihren meisten kleinen Kindern im Haushalt angesteckt. Also in einer Situation mit sehr langem und engem Kontakt. Der Schutz scheint mir oft falsch verstanden zu werden, 70% Schutz heißt eben nicht das 70% der Geboosterten machen können was sie wollen und sie stecken sich nicht an, während die restlichen 30% sich genauso leicht wie ein Ungeimpfter anstecken. Aber so ist es eben nicht und auch mit Impfung hängt die Ansteckungsgefahr immer noch an der konkreten Situation. Es ist halt etwa anderes, ob du 2 Stunden mit einem Infizierten am Nachbartisch im Restaurant sitzt oder ob du eine Woche lang mit einem infizierten Kleinkind in der Wohnung sitzt, was nachts ins Bett geklettert kommt. Für die Frage 2G+ für Sachen wie Restaurants ist dieser Art des Schutzes halt schon viel Wert. Sehr schwachsinnig erscheint mir allerdings die Regel, das geboosterte Menschen, die mit Infiziertem im gleichen Haushalt leben sich nicht isolieren müssen. Das ist absoluter Schwachsinn.
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>>Was dann eben mit Kindern wieder nicht geht.
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>Wie man anhand einiger Beispiele hier lesen konnte, wird es durchaus versucht. Je mach alte ist das bedingt möglich. Ich halte es aber aus pädagogischet Sicht nicht für die beste idee, fas eiskalt Durch zu ziehen.


Um genau zu sein: Das Kind in sein Zimmer zu sperren und ihm Essen durch den Türspalt zu reichen ist Kindesmissbrauch und strafbar. Selbst wenn das Kind 16 ist und einsichtsfähig. Bei einem Grundschulkind oder jünger erst recht.


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