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Autor: | Boatsky | ||
Datum: | 07.02.22 14:26 | ||
Antwort auf: | Da gabs doch in den Entwürfen schon Schlupflöcher von Telemesse | ||
>Z.b. (sinngemäß) das der Arbeitgeber bei dringlichem Bedarf Bescheinigungen ausstellen kann mit denen Mitarbeiter von der Impflicht abweichen können u.ä. > Wenn es solche Regelungen in den Entwürfen zum Gesetz gegeben haben sollte, dann haben diese es auf jeden Fall nicht in das Gesetz geschafft. |
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