Thema:
Re:Ohne Impfpflicht kommen wir nie aus der Misere flat
Autor: Mampf
Datum:05.02.22 10:12
Antwort auf:Re:Ohne Impfpflicht kommen wir nie aus der Misere von _bla_

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>>>Gurtpflicht im Auto stellt einen recht leichten Eingriff in die Privatsphäre dar, vorallem verbietet es nix, vergleichbar mit der Maskenpflicht.
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>>Genau.
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>Natürlich verbietet die Gurtpflicht etwas, nämlich ohne Gurt im Straßenverkehr Auto zu fahren. Und während man sich bei einer Impfpflicht dreimalig impfen lassen müsste, muss man den Gurt jedes Mal tragen.


Wenn du es auf wortklauberei auslegst : nein, da hast du  unrecht, die Pflicht zum anschnallen ist eine Auflage, kein Verbot, etwas zu unterlassen. Klar, insofern ist auch eine Impfung eine Auflage, und die Unterlassung könnte mit einem Bußgeld  geahndet werden. Und in dem Vergleich ist eine Gurtpflicht eher mit einer Maskenpflicht vergleichbar, in sachen Eingriffen denn einer Impfung, denn wie gesagt, da kommt noch Selbstbestimmung in sachen körperlicher Unversehrtheit dazu. Da bringe ich sicherlich Fachbegriffe durcheinander, das kann Phil besser zum Ausdruck bringen.




>Und während die Maske ganz stark andere Menschen schützt, ist der Gurt doch eigentlich nur Eigenschutz.
>Wobei das Verfassungsgericht da mit ganz viel Gehirnakrobatik tatsächlich einen Fremdschutz konstruiert hat:
>[https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-gurtpflicht-taxifahrer/2/]


Ich will da jetzt nicht zu weit abschweifen, aber auch da hast du noch sowas wie Versicherungsangelegenheiten, inwiefern der Fahrer da mitverantwortlich ist etc. Wie gesagt, es ist ejn relativ mildes Mittel mit sehr hoher effizienz.

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>"Kraftfahrer schadeten nicht nur sich selbst, wenn sie mangels Gurt verletzt würden. So könnten sie etwa nicht mehr am Unfallort helfen."



Naja, wenn win Fahrer bei einem unfall noch auf die gegenfahrbahn oder Fußgänger fliegt, fliegt hast du noch weitere fremdgefährdung. Aber ich habe da auch ehrlich keine Lust mehr, du kannst ja gerne juristisch gegen diese Formulierung vorgehen wenn sie dir nicht passt.

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>Wenn dieser lächerlich geringe Fremdschutz der Gurtpflicht schon reicht, um eine allgemeine Gurtpflicht zu rechtfertigen, dann reicht die Transmissionsreduktion der Impfstoffe  doch auf jeden Fall auch aus um damit eine Impfpflicht zu rechtfertigen. Das die Impfstoffe, mindestens gegen Varianten vor Delta, auch einen gewissen Fremdschutz bieten, lässt sich imho nicht seriös mehr bezweifeln. Er mag relativ schwach sein, und im Vergleich zu Eigenschutz eine eher kleine Rolle spielen, aber das er vorhanden ist, ist ohne Zweifel.


Vergiss nicht die schwere des Eingriffs, hinzu kommt noch die aktuelle Datenlage, wo eher omikron vorherrscht, und ob delta wieder ein Thema darstellt, und mit welcher Wucht, muss sicj erst zeigen. Sich strukturell auf sowas vorzubereiten und Grundvoraussetzung für sinnvolle und effektiv umsetzug einer gezielten Impfpflicht, falls doch notwendig, bzw. Eindeutiger. Datenlage bei sonst erschöpfen mitteln macht sinn, da bin ich bei dir. Von daher ist es ok, dass die Politik sich mit Möglichkeiten einer Umsetzung auseinandersetzt. Wenn es aber letzendlich nur um Opportunismus und Fähnchen im Winde handelt, kann man das auch sejn lassen, vorallem in Hinblick auf den schaden, den die Debatte in dieser politisch aufgeladenen Form
Ohne wirklichkeitsbezug stattfindet.


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>>>Drogenkonsum ist per se nicht verboten und sich selbst mit giftigen tatoofsrben zu bemalen auch nicht, in beiden Fällen ist (afaik) ja die Kommerzialisierung davon verboten.
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>>So sieht es aus, und die Rechtfertigung ist, dass man den Markt dahinter mit allen seinen Kriminalitäten ausräuchern will, das ist ein wenig anders, als die Frage, ob man sich freiwillig einer Infektion aussetzen darf.
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>Das ist doch ein zyklisches Argument. Der Drogenverkauf ist illegal, weil man den illegalen Markt ausräuchern will und der Markt ist illegal, weil Drogenverkauf illegal ist. Also legalisiert man Herstellung und Verkauf und schon fördert der Kauf nicht mehr Kriminalität und einen illegalen Markt.


Das ist doch tatsächlich eine Argumentationen, bzw. Gibt es solche modelle, wo heroinsüchtigen reiner stoff ausgehändigt wird. Bzw Stellen fixbuden mit frischen spritzen diese denke auch dar.

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>Und wenn man darauf hinaus will, das zwar Selbstschädigung nicht verboten werden darf, wohl aber Geldverdienen mit der Selbstschädigung, könnte man dauerhafte alle möglichen 2G Regelungen rechtfertigen. Ungeimpft in Club oder Restaurant? Der Betreiber würde von deiner Selbstschädigung profitieren, also illegal. Arbeiten mit anderen Menschen ohne Impfung -> Verstoß gegen Arbeitsschutzregeln. Auch wenn ich will, darf ich ja gegen Arbeitsschutzvorschriften nicht verstoßen.



Du verwechselst hier unmittelbare stoffgebundene wjrkung mit Ansteckungsrisiko welche sich aus einer temporären Situation ergibt.


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