Thema:
Re:Allein der Begriff Durchseuchung. flat
Autor: Mampf
Datum:03.02.22 00:01
Antwort auf:Re:Allein der Begriff Durchseuchung. von _bla_

>>So, jetzt sind wir leider in meinem Beritt, wo ich wirklich Ahnung habe, was ich von medizinischen Themen zugegebenermaßen nicht in dem Maße habe: Die Regierung ist in der Beweislast, wenn sie Grundrechtseinschränkungen verhängt oder aufrecht erhält.
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>Ja, aber laut Verfassungsgericht ist dieser Beweis doch schon durch eine sachgerechte und vertretbaren Beurteilung, anhand der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten erbracht. Der Gesetzgeber darf jetzt nicht aufgrund unbegründeter Panik irgendwelche willkürlichen Grundsrechtseinschränkungen treffen, aber er ist eben auch nicht dazu verpflichtet alles immer möglichst optimistisch zu sehen. Ich habe eben versucht zu erklären, warum man die Situation nicht so optimistisch sehen muss, wie du sie siehst. Es gibt auch keine festgelegte Quote im Sinne von ab 1000 Toten pro Tag ist eine Ausgangssperre okay, also darf man bei „nur“ 200 Toten pro Tag keine 2G Regel im Einzelhandel machen oder so was. Der Gesetzgeber hat da durchaus einen erheblichen Spielraum bei seiner Einschätzung.
>Mir ist nicht ganz klar, warum genau du das anders siehst. Welcher Beleg müsste denn deiner Meinung nach vom Gesetzgeber erbracht werden, um das Beibehalten von Maßnahmen zu rechtfertigen?


Wenn ich es richtig verstanden habe geht es nicht darum, einen bestimmten Beleg zu erbringen, sondern der Pflicht nachzugehen, gezielt Daten  gesammelt zu haben, gerade was Verbreitungshotspots darstellen, etc. Das eben nicht mehr Gefühlt willkürliche Einschränkungen bestimmt werden, die einige (wirtschaftlich) mehr treffen als andere.


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>>Nicht der Bürger, nicht Phil Gates, nicht Wolfgang Kubicki. Wenn sie die Daten gar nicht erst erheben, dann war es das. Bei der Bundesnotbremse damals hatten wir kurz vorher 1.000 Tote am Tag. Aktuell haben wir bei 10-20x so vielen Infizierten noch 100-200.
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>Nur ist diese Inzidenz kaum bei den alten Menschen angekommen. Die USA haben mit ähnlich schlechter Impfquote und ebenfalls Omikron trotzdem 3600 Tote pro Tag, es durchaus nicht unrealistisch, das wir hier auch wieder neue Rekordzahlen bei den Toten bekommen könnten. Aber selbst wenn es keine neuen Rekorde geben würde, ist es doch nicht so, das bspw. bei „nur“ 300 Toten pro Tag der Gesetzgeber nicht handeln dürfte. Es doch auch nicht so, das nur Tote zählen und andere Gesundheitsgefahren irrelevant sind. Warum sollte der Staat also bspw. nicht sagen dürfen, „Wir befürchten das es bei einer Durchseuchung der Kitas zu 10000 Fällen von PIMS kommt und machen daher die Kitas zu.“ So eine Befürchtung ist wissenschaftlich ja durchaus zu begründen.


Ist sie das? Bisher sind afaik insgesamt um die 600 Fälle seit ausbruch gemeldet worden. Wie kommst du auf eine zahl von 10000? Das soll wissenschaftlich haltbar sein und begründen, alle  Kindergärten zu schließen, was sich definitiv sehr negativ auf alles mögliche auswirken würde?
Du willst also sagen, wenn wissenschaftlich Daten vorliegen, dass eventuell ein Pessimistisches Szenario möglich sein könnte, würde das dem Staat die juristische Möglichkeit geben, alles auf dem kopf zu stellen, um ein eventuelles szenario, ungeachtet der wahrscheinlichkeit und sonstiges Konsequenzen, zu beschließen. Ich glaube nicht, dass das so einfach ist, wie du das hier darstellen magst.

> Ich hoffe das es nicht so kommt, aber grundsätzlich unplausibel ist eine solche Befürchtung nicht, es gibt auch keine wissenschaftliche Erkenntnis, die klar darauf schließen lässt, das PIMS bei Omikron kein Problem mehr ist. Umgehrt ist es aber erstmal wahrscheinlich, das auch Omikron PIMS auslöst, weil auch Omikron eben SARS-COV2 ist.



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>>Das BVerfG macht da nicht mehr mit, zumal, wenn wilkürlich über Nacht der Status als Geimpfter oder Genesener modifiziert wird und alle anderen EU-Länder sich drauf geeinigt haben, dass es ne Erkältung ist.
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>Wüsste ich jetzt nicht das sie das getan hätten, zudem begründen viele Länder, die Omikron lockerer sehen, das eben auch gerade mit ihrer wesentlich besseren Impfquote bei den alten Menschen. Da kann man natürlich der Meinung sein, das die ungeimpften Opfer selbst schuld sind und deshalb auf sie keine Rücksicht genommen werden muss, aber zwingend ist diese Sichtweise wohl kaum. Zudem ist die Modifikation des Gesennen Status nicht willkürlich erfolgt, sondern aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen bezüglich der Dauer der Schutzwirkung gegen Omikron. Ungünstig war sicher, die Art der Kommunikation und das es keine Übergangsregelungen gab, aber Willkür war das nicht.


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