Thema:
Re:Allein der Begriff Durchseuchung. flat
Autor: Phil Gates
Datum:02.02.22 15:22
Antwort auf:Re:Allein der Begriff Durchseuchung. von _bla_

>>Es ist ne Risikoabwägung. Niemand ist gehindert, bis ans Lebensende im heimischen Kokon zu bleiben und beim netflixen alleine auf der Couch FFP3-Masken zu tragen und im Februar die Fenster aufzureißen. Nur: Entweder, man hat jetzt nach 2 Jahren Daten parat, die massive Grundrechtseingriffe rechtfertigen, oder man hat sie nicht. Better safe than sorry ist keine Argumentation, die das BVerfG jetzt noch gelten lässt.
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>Nur ist Omikron eben noch nicht seit 2 Jahren aktiv, sondern mit Mühe zwei Monate. Für SARS-CoV2 an sich, gibt es genügend gute Daten um die Maßnahmen zu rechtfertigen.
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>Die Entscheidungen zur Bundesnotbremse des Bundesverfassungsgerichts zur Notbremse haben dem Gesetzgeber und der Regierung ja auch ein relativ weitgehendes Einschätzungsrecht zugebilligt:
>[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html]
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>Sind wegen Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage die Möglichkeiten des Gesetzgebers begrenzt, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, genügt es daher, wenn er sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert.
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>Wenn der Gesetzgeber also hingeht und sagt: Omikron ist noch sehr neu, und verbreitet sich enorm schnell, anderen Viren aus der SARS-CoV2 sind zweifelsfrei sehr gefährlich und weißen auch erhebliche Risiken über die akute Erkrankung hinaus auf. Da Omikron noch ganz neu ist, gibt es weltweit noch kaum Daten zu Themen wie Long COVID, PIMS, Herzmuskelentzündungen und Gerinnungsstörungen. Es ist bekannt, das es bei anderen Varianten entsprechende Probleme gab, auch bei milden Verläufen und auch erst mit einem gewissen Abstand zur akuten Infektion. Eine Durchseuchung erscheint dem Gesetzgeber daher zum jetzigen Zeitpunkt zu riskant und daher beschließt er Maßnahmen X,Y und Z bis zum Frühjahr, weil dann vermutlich Fallzahlen durch besseres Wetter runtergehen, Impfungen verfügbar sind und mehr Daten vorliegen werden, dann glaube ich kaum das das Verfassungsgericht hingeht und sagt: Aber der PhilGates und der Kubiki haben gesagt „Omikron ist ne Erkältung“ also ist das so und jegliche, pessimistischere Einschätzung zu dem Thema darf keine Begründung für Grundrechtseingriffe sein.



So, jetzt sind wir leider in meinem Beritt, wo ich wirklich Ahnung habe, was ich von medizinischen Themen zugegebenermaßen nicht in dem Maße habe: Die Regierung ist in der Beweislast, wenn sie Grundrechtseinschränkungen verhängt oder aufrecht erhält. Nicht der Bürger, nicht Phil Gates, nicht Wolfgang Kubicki. Wenn sie die Daten gar nicht erst erheben, dann war es das. Bei der Bundesnotbremse damals hatten wir kurz vorher 1.000 Tote am Tag. Aktuell haben wir bei 10-20x so vielen Infizierten noch 100-200. Das BVerfG macht da nicht mehr mit, zumal, wenn wilkürlich über Nacht der Status als Geimpfter oder Genesener modifiziert wird und alle anderen EU-Länder sich drauf geeinigt haben, dass es ne Erkältung ist.


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