Thema:
Arbeits"rechtliche" Frage flat
Autor: Xtant
Datum:26.01.22 19:30
Antwort auf:Deutschland und Corona #15: Das Omikron-Endgame? von Rocco

Wir sind ein Zustellstützpunkt der Deutschen Post in Bayern mit ca. 35 Mitarbeitern, von denen täglich 21 gleichzeitig arbeiten (der Rest frei, Urlaub, etc.). Bis zum Beginn der Zustellung arbeiten wir ca. zwei bis zweieinhalb Stunden zusammen in einer typischen Gewerbehalle (geschätzt ca. 700 bis 800 qm).

Jetzt hat die Frau (und deren Schwester) eines Kollegen Corona bekommen. Frau hat auch entsprechend Symptome, Kollege ist symptomfrei und testet sich aktuell mehrmals täglich. Ist Syrer, die machen am Wochenende immer recht viel auf Familie (eben samt Geschwister der Frau etc.).

Laut AG muss/soll/darf der Kollege ganz normal weiterarbeiten, da geboostert. Er muss sich allerdings täglich testen. Also keine Grund in Quarantäne zu gehen, auch kein Grund für eine eigene Krankschreibung.

Als ich dem Kollegen das erläutert habe, klang er etwas enttäuscht. Ob nun aus "familiären" (bei der Frau bleiben) oder medizinischen Gründen, kann ich nicht sagen. Er ist eigentlich kein Drückberger und selbst gelernter Krankenpfleger. Auch wenn er ganz zufällig immer Samstags krank ist, wenn er ausfällt. ;)

- sind die Vorgaben meines AG so ok? Oder ist da eh dermaßen viel im Graubereich bzw. nicht genau definiert?
- könnte es vom Gesundheitsamt gegenteilige Anweisungen geben oder gelten die immer nur für die Infizierten selbst?
- gibt es eine Möglichkeit, dass einen ein Arzt als erste-Grad-Angehöriger eines Infizierten krankschreibt?

Mal abgesehen davon, dass mir selber nicht 100% dabei wohl ist, dass er weiter bei uns rumläuft: Wir leiden derzeit extrem unter Personalmangel; ein weiterer Ausfall wäre echt kacke.


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