Thema:
Re:im Mediamarkt und zu meiner Überraschung … flat
Autor: suicuique
Datum:17.01.22 09:16
Antwort auf:Re:im Mediamarkt und zu meiner Überraschung … von ps2602

>Ist es imo doch, denn das Wörtchen zeigt an, dass die nachfolgende Aufzählung eben nicht abschließend ist und durchaus offen lässt, welche Geschäftsfelder möglicherweise noch darunter fallen. Bei den genannten Geschäftsfeldern ist es zudem nicht verwunderlich, wenn andere Unternehmen der Ansicht sind, dass sie auch darunter fallen. Warum Schuhhandel? Warum nicht auch Winterjacken? Warum häufig kleine und beengte Bücher-/ Blumenhändler? Warum nicht der Flächenmarkt mit DVDs und Games? Liegt es möglicherweise an veralteten Ansichten, was täglicher Bedarf ist?

Ich geb dir bein deinem Einwurf durchaus Recht.

Aber mein Beitrag sollte nur deutlich machen dass die Ausarbeitungen in NRW und Bayern sich nicht so unterscheiden.
Bayern stellt in der Verordnung besonders heraus, dass der Grundgedanke dahinter der des "täglichen Bedarfs" ist. Das ist seinerseits so auch politisch kommuniziert worden IIRC.
Die Gefahr bei dieser Verordnung ist dass jemand einklagen will/kann dass er auch darunter fällt. So zb auch im Gerichtsurteil zu Spielzeug- und Bücherläden.

Im Gegensatz dazu wird in der NRW Fassung deutlich absoluter geregelt. Was IMO aber das Problem mit sich bringt dass eine gerichtliche Anfechtung (und die ist zweifellos möglich, denn darin wird keine Grundlage benannt warum die scheinbare willkürliche Auswahl so getroffen worden ist) gleich die Verordnung als ganzes kippen kann.

kurz: ich bin nicht der Meinung dass NRW in der Verordnung rechtlich sattelfester geregelt hat und das wollte ich mit meiner Antwort ausdrücken.

gruß


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