Thema:
Re:Wie soll das mit der Impfpflicht in Einklang... flat
Autor: Phil Gates
Datum:06.01.22 10:43
Antwort auf:Re:Wie soll das mit der Impfpflicht in Einklang... von hootie_2K

>>... gebracht werden? Da bin ich echt gespannt ob die Pflicht nicht scheitert wenn das wirklich notwendig sein sollte.
>
>Genau das sehe ich auch so. Offensichtlich erreicht die Impfung nicht das gesetzte Ziel, eine weitreichende Immunität nach der Impfung herzustellen. Wenn auf der aktuellen Datenlage eine Impfpflicht nicht vom BVG gekippt wird, dann weiß ich echt nicht was ich noch glauben soll. Impfpflich Ü50 oder Ü60 ok, aber für alle....



Die Frage ist, was man erreichen will und kann. Es ist nicht so, dass man ohne Booster "nackig" da steht wie im März 2020. Die T-Zellen Immunisierung bleibt und sie ist die Lebensversicherung. Die T-Zellen vergessen auch nach Jahrzehnten nicht, was sie tun müssen. Im Prinzip sind die Antikörper die Infanterie im Schützengraben. Die versuchen zu verhindern, dass der Feind überhaupt in die Nähe kommt. Wenn der Feind diese Linie durchbricht, oder da niemand mehr ist, dann kommt die schwere Artillerie in der zweiten Reihe zum Einsatz. Der Feind hat Boden gut gemacht und ist hinter die gegnerischen Linien gelangt, aber er kann noch zurückgedrängt werden. Wenn man das Buch "Projekt Lightspeed" liest, war Sahin schon immer klar, dass eine rein auf Antikörpern basierende Impfung nicht viel bringt. Es ging ihm immer darum, eine starke T-Zell-Immunität zu triggern. Deshalb haben sie kurz vor dem Start der klinischen Studien sogar noch den Impfstoffkandidaten ausgetauscht.

Tl;dr: Wenn wir über die Impfpflicht erreichen, dass 95% geimpft sind, brauchen wir keine Booster mehr, dann kann man es laufen lassen, dann holt man sich seinen Booster jedes Jahr im Oktober in der U-Bahn ab. Man hat zwei Tage ein bißchen Schnupfen und Fieber und das war es. Also ziemlich genau das, was beim Boostern auch passiert. Allenfalls bei wirklich gefährdeten Gruppen ist es dann sinnvoll, zu Boostern oder Updates zu entwickeln.

Daher denke ich, was das BVerfG draus macht, hängt entscheidend davon ab, wie man eine Impfpflicht begründet.


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