Thema:
Bitte schon auch die Details nennen! flat
Autor: Cerberus
Datum:28.12.21 13:27
Antwort auf:Geboosterte in NRW müssen sich testen lassen bei 2G+ von jabbathehutt

[https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-lockdown-regeln-nrw-100.html]

Wo in NRW gilt die 2G-plus-Regel?

Die 2G-plus-Regel (Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sind) gilt unter anderem hier:

Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten (Saunen, Thermen, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen) müssen Genesene und Geimpfte einen negativen Schnelltest-Nachweis mit sich führen.

Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen - dafür entfällt die Maskenpflicht

Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz (zum Beispiel Hochzeitsfeiern und Geburtstagsfeiern mit Tanz) - dafür entfällt die Maskenpflicht. Komplett verboten sind allerdings Tanzveranstaltungen, bei denen das "Tanzen den Schwerpunkt" bildet.

Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie auch an anderen Orten bei der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

Ein Schnelltest gilt derzeit für 24 Stunden, ein PCR-Test für 48 Stunden.


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