Thema:
Homeoffice Pflicht für AG ist fürn Arsch flat
Autor: schattenmann
Datum:03.12.21 12:00
Antwort auf:Schon jemand im Home Office eigentlich? von Sunspecter

Hallo,

bin gerade stinksauer weil unser GL es nicht für nötig hält die Leute hier wenigstens zum Teil ins HO zu schicken - Großraumbüros ftw (so wie schon von Dez. bis Mai und da wurde auch schon rumgespackt). GL ist ein sturer Dickkopf und lässt sich von keinen der Abteilungsleiter überzeugen. Wir sind ca. 40 MA, Großhandel, kein Betriebsrat oder Gewerkschaft.

Habe dann beim zuständigen Gewerbeamt angerufen, die haben mich an die Gewerbeaufsicht verwiesen, die ans Gesundheitsamt und die wiederum wieder
an das Gewerbeamt. Niemand von denen hat eine Handhabe und die können nur bei Verstößen gegen die Einhaltung der Tests usw. tätig werden und nicht bei verweigertem HO. HO ist aber definitiv bei uns eigentlich ohne Probleme möglich und als Begründung wurde nur lapidar "aus betrieblichen Gründen" den Abteilungsleitern gesagt...

Meine persönliche Anfrage auf HO (mit der Bitte um schriftliche Begründung bei Ablehnung) wurde mit nur über unseren Leiter mitgeteilt mit "Gründe" halt.

Ich könnte nur kotzen weil das in meinen Augen auch ein unheimlicher Misstrauensbeweis gegenüber den Mitarbeitern ist (von wegen die schaffen nix im HO).

Momentan ist eh bei uns Nebensaison (Hauptzeit von Ende März bis Ende September) und kaum was los...

Die einzige Möglichkeit laut Gewerbeamt sei wohl über einen RA Klage gegen den AG einzureichen (weil Arbeitsrecht)...aber bis da überhaupt was passiert ist Corona hoffentlich vorbei!!!

Was ich nicht verstehe ist wieso die HO Pflicht im § 28b Infektionsschutzgesetz verankert ist aber ich aufs Arbeitsrecht verwiesen werde...

Tolle HO Pflicht wenn es keine kurzfristige Möglichkeit gibt das hier von Amtsseite geprüft wird.

Jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke

sm


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