Thema:
Re:Klingt doch vernünftig... flat
Autor: Mampf
Datum:30.11.21 23:04
Antwort auf:Re:Klingt doch vernünftig... von _bla_

>
>>Dazu muss aber gegeben sein, dass die Impfung das einzige gesicherte mittel sei, welches zum gewünschten ziel führt.
>
>Es muss das mildeste Mittel sein, es spielt keine Rolle, das bspw. ein China-Style-Lockdown wahrscheinlich auch erfolgreich wäre, weil der wesentlich stärker in die Rechte der Bürger eingreift. Es könnte eine Voraussetzung für eine Impfpflicht sein, dass der Staat noch stärker versucht, die Impfquote ohne Pflicht zu steigern. Das es aktuell bspw. kaum Termine gibt, ist sicher ein Problem und wenn ich das Gesetz schreiben würde, würde ich wahrscheinlich auch nochmal alle Bürger anschreiben und ihnen einen Termin anbieten.



Jo, sowas fände ich auch besser, aber auch da glaub ich dass der zug abgefahren ist. Kann sein, dass ich das völlig falsch einschätze, aber trotz allem wissens hielt ich es aus juristischer sicht als sehr starken Eingriff nicht nur den Akt der Körperverletzung (welcher im Alltag von der Polizei oder Sicherheitskräfte etc. Umgesetzt wird) sondern auch das zufügen Körperfremder Stoffe. Und dass bei relativ unbekannten Stoffen. Ganz gleich was dazu der Wissenschaftliche Stand ist, ich (als laie) würde schon sagen, dass dies einen sehr starker Eingriff  in die Grundrechte darstellt. Denn subjektiv, auch wenns Spinnerei ist, kann das ja schlimmster horrortrip sein. Aber gut, ich mag mich da irren. Ich habe aber den Eindruck, dass es (auch mach modellen) andere Möglichkeiten gibt,  die juristisch als milder einzuschätzen aind, dazu zähle ich teillockdowns bzw. Berufsbedingte Impfpflichten.


>Die Begründung des Urteils zu den Lockdown Maßnahmen ist da durchaus aufschlussreich, dort heißt es zum Beispiel:
>
>"Sind wegen Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage die Möglichkeiten des Gesetzgebers begrenzt, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, genügt es daher, wenn er sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert. Dieser Spielraum gründet auf der durch das Grundgesetz dem demokratisch in besonderer Weise legitimierten Gesetzgeber zugewiesenen Verantwortung dafür, Konflikte zwischen hoch- und höchstrangigen Interessen trotz ungewisser Lage zu entscheiden."
>
>Wenn also die wissenschaftliche Lage also nicht ganz eindeutig ist, dann kann die Politik trotzdem Entscheidungen treffen, die in Grundrechte eingreifen, vorausgesetzt, die getroffenen Entscheidungen sind anhand der vorhandenen Erkenntnisse plausibel. Es reicht also, wenn eine Impfpflicht anhand der vorhandenen Informationen plausibel als das mildeste Mittel erscheint.


Ja, eben die milde sehe ich da nicht. Aber da kann icb durchaus falsch liegen


< antworten >