Thema:
Re:Klingt doch vernünftig... flat
Autor: _bla_
Datum:30.11.21 15:35
Antwort auf:Re:Klingt doch vernünftig... von Mampf

>Ich weiß nicht, welches recht über die körperliche unversehrtheit steht aus individueller Sicht zumindestens...

Schau mal in die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts, das Bundesverfassungsgericht sieht die Maßnahmen auch gerade als Schutz der körperlichen Unversehrtheit:

Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit und seiner Gesundheit umfasst, kann zudem eine Schutzpflicht des Staates folgen, die eine Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen umfasst.

Wenn es also bei einer Impfpflicht einen Konflikt zwischen Grundrechten gibt, dann eben zwischen genau dem gleichen Grundrecht und da stellt sich dann halt die Frage, welcher Eingriff schwerer ist: durch die Impfung oder halt das Risiko durch Infektion oder überlastetes Gesundheitssystem einen Schaden an der eigenen Gesundheit zu erleiden.

Der Wissenschaftliche Dienst kommt übrigens zu dem Schluss das eine Impfpflicht selbst bei Kindern zulässig wäre:
[https://www.bundestag.de/resource/blob/854090/d3e9e990e9f54c1d01aed1880a35d0f8/WD-3-113-21-pdf-data.pdf]

Prof. Thomas Fischer, ehemals BGH, sieht eine Impfpflicht ebenfalls als zulässig an:
[https://www.ardmediathek.de/video/report-mainz/report-mainz-fragt-prof-thomas-fischer/das-erste/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE1MTkwNjc/]

Prof. Christoph Möllers von der HU Berlin meint hinter der Paywall, dass die Mehrheitsmeinung unter den Juristen von der einer Zulässigkeit ausgeht und nur eine Minderheit Vorbehalte hat:
[https://www.zeit.de/2021/48/impfpflicht-grundgesetz-vereinbar-corona-verfassungsjurist-christoph-moellers]
Auch er geht übrigens davon aus, das durch eine Impfpflicht gerade die körperliche Unversehrtheit geschützt würde.


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