Thema:
Klingt doch vernünftig... flat
Autor: Pezking
Datum:30.11.21 10:15
Antwort auf:Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen von mj

"Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen hätten 'in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz' sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gedient, erklärten die Karlsruher Richter. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern gegen Wechselunterricht und Schulschließungen ab, erkennt aber erstmals ein 'Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung' an."

[https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-urteil-notbremse-1.5476528]

IMO ein kluger, praxisnaher Rundumschlag.

Noch mehr Details auf SPON:

Die Schulschließungen hätten auf schwerwiegende Weise in dieses Recht eingegriffen.

"Allerdings hätten dem Recht auf Schule die 'überragende Gemeinwohlbelange' in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit gegenübergestanden. So habe die Impfkampagne im April dieses Jahres erst begonnen. Zudem seien die Bundesländer verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der Bundesnotbremse durch Distanzunterricht zu ersetzen. Auch die Befristung der Schulschließungen auf gut zwei Monate habe für ihre Zulässigkeit gesprochen. Außerdem habe der Bund bereits vor der Verabschiedung der Bundesnotbremse Vorkehrungen getroffen, Schüler in Zukunft möglichst nicht mehr derart zu belasten."

[https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-zu-corona-massnahmen-bundesnotbremse-war-verfassungskonform-a-1bb09ca0-3696-488e-901e-a9c426d96d37]


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