Thema:
Re:man kann davon halten was man will... flat
Autor: suicuique
Datum:30.11.21 10:11
Antwort auf:man kann davon halten was man will... von Matze

Ey, bei allem Respekt anderen Meinungen gegenüber.
Bevor man Parteilichkeit und Gefälligkeitsurteil und ähnliche Begriffe impliziert oder andeutet sollte man zumindest soviel Anstand haben und die Begründungen durchlesen oder zumindest überfliegen.

Hier:
[https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html;jsessionid=318EF0ED872DC54C814FE947E7B753DA.2_cid344]

Unter dem Punkt "zur Entscheidung" gibt es die ausführliche Stellungnahme.

Aber allein die Tatsache dass jetzt schon allerorten von Schiebung geschreiben wird und man in dieser Zeit die Entscheidung nicht mal mit dem Hintern angeguckt haben kann spricht Bände.

Mündige Bürger my ass


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