Thema:
Re:Impfpflicht - nochmal zum Rechtlichen flat
Autor: Pezking
Datum:28.11.21 14:47
Antwort auf:Re:Impfpflicht - nochmal zum Rechtlichen von hootie_2K

>>Im Grundsatz halte ich eine allgemeine Impfpflicht für problemlos machbar, zu unterscheiden vom Impfzwang (Karl Lauterbach auf dem Hochsitz mit Blasrohr wie im Zoo). Das, was man unter „Impfpflicht“ versteht ist nichts anderes als eine strenge 2G-Regel: beim Betreten von Orten, wo Menschen sich begegnen, gilt 2G ohne jede Ausnahme. Punkt. Wer nicht mitzieht, kann nicht arbeiten, nicht in die Gastronomie, nicht Bahn fahren und nicht zum Aldi. Zuhause oder allein im Wald darf weiterhin jeder ungeimpft bleiben.
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>>Allerdings wird das vor Ostern nicht umzusetzen sein. Wir kriegen ja nicht mal die Booster auf die Reihe, wo sollen da noch 15 Millionen x 2 Impfungen für Ungeimpfte herkommen? Dann kommen jetzt noch einige Millionen Kinder dazu. Ergo wäre eine Impfpflicht kurzfristig nicht verfassungsgemäß.
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>>Schön verbockt.
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>Fand Kekule die Tage recht gut und treffend. Wer jetzt die Impfpflicht diskutiert bestellt wohl auch Frühstück auf einem sinkenden Schiff. Die Impfpflicht ist für Welle 4 irrelevant, man muss sich jetzt auf den Rettungsring konzentrieren. Alte und Risikogruppen schnell boostern, Großveranstalltungen absagen und 2G flächendeckend. In hotspots Kontaktbeschränkungen.


Es gibt während einer Pandemie keinen schlechten Zeitpunkt für eine Impfpflicht.

Zumal diese ja keinen anderen Maßnahmen im Weg stehen würde. Das ist doch keine Frage nach entweder/oder.


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