Thema:
Re:Sozialministerium B-W flat
Autor: tom
Datum:27.11.21 11:50
Antwort auf:Re:Sozialministerium B-W von Pezking

>>>>Dienstag um 20:30 wurde die Verordnung veröffentlicht inklusive diesem Satz: impfnachweise sind in digital auslesbarer Form  vorzulegen.
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>>>Heißt das nicht lediglich, dass man das Zertifikat anstelle des Impfpasses dabei haben muss? Und das hat man ja auch in Papierform.
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>>>Es geht doch nur um die digitale Auslesbarkeit. Der Nachweis selbst muss dabei nicht unbedingt digital sein. So verstehe ich das zumindest.
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>>So ist es ja auch. Mich regen aber zwei Sachen dabei auf. Das man wohl die eigene verordnung nicht kennt bei Veröffentlichung und das andere nachweise weiterhin nicht digital auslesbar sein müssen. Entweder ganz oder gar nicht.
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>Das sehe ich nicht so eng. Es wird ein Nachweis verlangt, den jeder ausgehändigt bekommt, ohne irgendwelche technischen Hürden. Das ist IMO gut genug.


Du willst das Problem nicht sehen. Der Aufwand für einen gefälschten impfpass ist deutlich größer als ein gültiger genesenen Schein. Den erstellt dir jeder der ein PDF bearbeiten und erstellen kann.
Man will also auf der einen Seite gefälschte Dokumente verhindern und sagt, gelber Pass ist pauschal ungültig, weil nicht fälschungssicher obwohl offizielles dokument, aber beim genenesen Nachweis scheißen wir drauf. Kein Wunder eiern wir hier noch ewigkeiten in Deutschland rum.


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