Thema:
Re:Sozialministerium B-W flat
Autor: tom
Datum:27.11.21 10:58
Antwort auf:Re:Sozialministerium B-W von Pezking

>>Dienstag um 20:30 wurde die Verordnung veröffentlicht inklusive diesem Satz: impfnachweise sind in digital auslesbarer Form  vorzulegen.
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>Heißt das nicht lediglich, dass man das Zertifikat anstelle des Impfpasses dabei haben muss? Und das hat man ja auch in Papierform.
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>Es geht doch nur um die digitale Auslesbarkeit. Der Nachweis selbst muss dabei nicht unbedingt digital sein. So verstehe ich das zumindest.


So ist es ja auch. Mich regen aber zwei Sachen dabei auf. Das man wohl die eigene verordnung nicht kennt bei Veröffentlichung und das andere nachweise weiterhin nicht digital auslesbar sein müssen. Entweder ganz oder gar nicht.


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