Thema:
Re:Sozialministerium B-W flat
Autor: tom
Datum:27.11.21 10:51
Antwort auf:Re:Sozialministerium B-W von Telemesse

>>>Erscheint mir rechtlich doch reichlich fragwürdig.
>>
>>Der Zettel mit dem QR Code reicht
>
>Danke. Hätte mich sonst auch sehr gewundert. Was nicht heißt, daß ich es nicht für möglich gehalten hätte;-)


Natürlich geht das und notfalls kann man für 10 Euro in vielen Apotheken eine Art Visitenkarte mit dem qr code beantragen.

Mir will nur nicht in den Kopf warum ein impfnachweis nur digital erlaubt ist und ein Genesungsnachweis (der noch viel leichter gefälscht werden kann) in papierform geht und nicht mit qr code auslesbar sein muss.


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