Thema:
Re:Sozialministerium B-W flat
Autor: Pezking
Datum:27.11.21 10:06
Antwort auf:Sozialministerium B-W von tom

>Dienstag um 20:30 wurde die Verordnung veröffentlicht inklusive diesem Satz: impfnachweise sind in digital auslesbarer Form  vorzulegen.

Heißt das nicht lediglich, dass man das Zertifikat anstelle des Impfpasses dabei haben muss? Und das hat man ja auch in Papierform.

Es geht doch nur um die digitale Auslesbarkeit. Der Nachweis selbst muss dabei nicht unbedingt digital sein. So verstehe ich das zumindest.


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