Thema:
Re:Sozialministerium B-W flat
Autor: Telemesse
Datum:27.11.21 09:37
Antwort auf:Sozialministerium B-W von tom

>Dienstag um 20:30 wurde die Verordnung veröffentlicht inklusive diesem Satz: impfnachweise sind in digital auslesbarer Form  vorzulegen.
>
>Um nichts falsch bei der Zugangskontrolle zu machen rufe ich Mittwoch bei dem für mich zuständigen Amt an und frage, ob der gelbe impfpass nicht mehr als Nachweis gilt. Nachdem die Mitarbeiterin erst meint, dass weiterhin alles gilt, ist sie nach vorlesen des Textes doch ein wenig verwirrt und bittet mich, mich an das Ministerium direkt zu wenden. Donnerstag erhalte ich sogar eine Antwort per Email in der steht, dass der impfpass ein offizielles Dokument ist und weiterhin gültig ist.
>Freitag hat das Ministerium dann wohl doch mal seine eigene verordnung gelesen und eine Pressemitteilung veröffentlicht, nachder nur noch digitale impfnachweise akzeptiert werden dürfen. Heißt man muss ab kommenden Donnerstag jedem, der nur den gelben wisch dabei hat, unterstellen das sein Dokument gefälscht ist und ihn wegschicken.
>
>Genesenen Nachweise, die man auch digitalisieren und in die Apps eintragen kann, dürfen aber weiterhin in Papierform vorgelegt werden. Was glauben die, was sich die ungeimpften, die aber weiterhin überall hin wollen, jetzt wohl machen.
>
>Ich kann nur noch den Kopf schütteln.


Unter Oldies gibt es immer noch viele, die überhaupt kein smartphone haben und so gar keinen digitalisierten Nachweis mit sich führen können. Die dürfen dann also, trotz Doppel- oder Dreifachimpfung, nirgends mehr rein auch wenn sie ihren gelben Impfpass dabei haben?
Erscheint mir rechtlich doch reichlich fragwürdig.


< antworten >