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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 25.11.21 18:13 | ||
Antwort auf: | Re:ROTFL von suicuique | ||
>> >>>Tatsächlich wäre das nach deutschem Recht durchaus ein Betrug. Wenn jemand gefälschtes Heroin verkauft, wo in Wirklichkeit Gemüsebrühe drin ist, ist er wegen Betruges dran. Und wegen Steuerhinterziehung, natürlich. >> >> >>Zu dumm nur, dass es ganz offiziell einen Auftrag des Patienten zur Impfung gab, die der Arzt korrekt durchgeführt hat :) > >Und wozu es auch einen korrekten Eintrag im Impfpass gab. >Den der Geimpfte gesehen und damit bestätigt hat. > >Ich finde es aus dieser Sichtweise mit dem Heroin Beispiel nicht wirklich vergleichbar. > >Wenn, dann hat er doch bestensfalls Vertragsbruch begangen als er den (mündlichen) Vertrag statt Impfstoff nur eine Kochsalzlösung zu spritzen und das zu verschleiern, nicht befolgt hat. >Er hat also einen vetraglich georderten Betrug nicht ausgeführt. Kann das verfolgt werden. Was ist mit sittenwidrig? > >gruß Ja, die Sittenwidrigkeit spielt keine Rolle, ein Kaufvertrag über Heroin wäre ja auch nicht wirksam. Aber der BGH sagt: Gerade im Ganovenmillieu muss Betrug geahndet werden können :-D |
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