Thema:
Re:ROTFL flat
Autor: Phil Gates
Datum:25.11.21 18:13
Antwort auf:Re:ROTFL von suicuique

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>>>Tatsächlich wäre das nach deutschem Recht durchaus ein Betrug. Wenn jemand gefälschtes Heroin verkauft, wo in Wirklichkeit Gemüsebrühe drin ist, ist er wegen Betruges dran. Und wegen Steuerhinterziehung, natürlich.
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>>Zu dumm nur, dass es ganz offiziell einen Auftrag des Patienten zur  Impfung gab, die der Arzt korrekt durchgeführt hat :)
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>Und wozu es auch einen korrekten Eintrag im Impfpass gab.
>Den der Geimpfte gesehen und damit bestätigt hat.
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>Ich finde es aus dieser Sichtweise mit dem Heroin Beispiel nicht wirklich vergleichbar.
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>Wenn, dann hat er doch bestensfalls Vertragsbruch begangen als er den (mündlichen) Vertrag statt Impfstoff nur eine Kochsalzlösung zu spritzen und das zu verschleiern, nicht befolgt hat.
>Er hat also einen vetraglich georderten Betrug nicht ausgeführt. Kann das verfolgt werden. Was ist mit sittenwidrig?
>
>gruß



Ja, die Sittenwidrigkeit spielt keine Rolle, ein Kaufvertrag über Heroin wäre ja auch nicht wirksam. Aber der BGH sagt: Gerade im Ganovenmillieu muss Betrug geahndet werden können :-D


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