Thema:
Re:ROTFL flat
Autor: suicuique
Datum:25.11.21 15:12
Antwort auf:Re:ROTFL von Spyro2000

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>>Tatsächlich wäre das nach deutschem Recht durchaus ein Betrug. Wenn jemand gefälschtes Heroin verkauft, wo in Wirklichkeit Gemüsebrühe drin ist, ist er wegen Betruges dran. Und wegen Steuerhinterziehung, natürlich.
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>Zu dumm nur, dass es ganz offiziell einen Auftrag des Patienten zur  Impfung gab, die der Arzt korrekt durchgeführt hat :)


Und wozu es auch einen korrekten Eintrag im Impfpass gab.
Den der Geimpfte gesehen und damit bestätigt hat.

Ich finde es aus dieser Sichtweise mit dem Heroin Beispiel nicht wirklich vergleichbar.

Wenn, dann hat er doch bestensfalls Vertragsbruch begangen als er den (mündlichen) Vertrag statt Impfstoff nur eine Kochsalzlösung zu spritzen und das zu verschleiern, nicht befolgt hat.
Er hat also einen vetraglich georderten Betrug nicht ausgeführt. Kann das verfolgt werden. Was ist mit sittenwidrig?

gruß


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