Thema:
Re:Gottesdienste? flat
Autor: _bla_
Datum:24.11.21 23:32
Antwort auf:Re:Gottesdienste? von mj

>Das wusste ich. Ist meines Erachtens aber nicht mehr zeitgemäß (Trennung von Staat und Kirche). Das mit den Fürstentümern ist ja nun wirklich schon lange her. Zumal die Kirchensteuer ja auch nicht für alle Glaubensrichtungen gilt wenn ich mich recht erinnere.

Sie gilt für alle Glaubensrichtungen, die „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ sind. Voraussetzung dafür ist das sie „grundgesetzloyal und auf Dauer und Repräsentanz angelegt sind“. Grundsätzlich also fast alle etwas länger bestehenden Glaubensgemeinschaften. Es gibt mit dem „Bund für Geistesfreiheit Bayern“ und mehreren Landesverbänden des Humanistischen Verbands, auch atheistische Vereinigungen, die das Recht hätten äquivalente („Kirchen“)Steuern erheben zu lassen, davon aber keinen Gebrauch machen. Bei Muslimen gibt es das Problem, das einerseits dieser Mitgliedsstatus fehlt, und es auch häufig keine auf Dauer angelegte Dachorganisation gibt, sondern eben nur einzelne voneinander unabhängige Gemeinden, die aber nur informelle Mitglieder haben und nicht unbedingt auf Dauer angelegt sind. Da passt einfach die interne Organisation der Muslime nicht zur Rechtslage.


< antworten >