Thema:
Re:Glaube auch nicht dran flat
Autor: Boabdil
Datum:20.11.21 16:37
Antwort auf:Re:Glaube auch nicht dran von _bla_

>>wie soll das Ganze denn auch noch juristisch stichhaltig sein, wenn wir Stand heute wissen, dass es durch die Impfung keine sterile Immunität gibt und man weiterhin zum Infektionsgeschehen beiträgt?
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>Es ist aber völlig eindeutig, das es eine deutliche Reduktion des Ansteckungsrisikos durch Geimpfte gibt. Es gibt doch keine juristische Notwendigkeit, das Impfungen alleine die Pandemie unter Kontrolle bringen und keinerlei andere Maßnahmen mehr erforderlich sind. Wenn du halt als Begründung für eine Impfpflicht bringst, das du damit Corona ausrotten willst, dann würde das halt gekippt werden, weil es sehr unwahrscheinlich ist, das das funktionieren kann. Wenn du es aber bspw. damit begründest, damit eine Überforderung des Gesundheitssystems verhindern zu wollen, der Entstehung neuer Varianten entgegen zu wirken, und Menschen, die nicht geimpft werden können zu schützen, dann dürfte es sehr schwer sein, daran zu rütteln.
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Aber das ist ja im Kern das, was ich meine: So eindeutig ist das halt nicht zu beantworten. Gerichte, die sich damit beschäftigen werden, müssen sich halt mit dem ganzen Mix auseinandersetzen:
- aktuelle Erkenntnisse zu den Impfstoffen, zu Impfdurchbrüchen, Nebenwirkungen, Dauer der Wirksamkeit etc.
- Die gegenwärtige Hospitalisierungsquote und eine Prognose
- Die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht (Sprich gäbe es Alternativen, auch wenn diese viel Geld kosten)?

Würde es eine sterile Immunität geben, selbst für 4-6 Monate, dann würde ich vermuten, dass eine allgemeine Impfpflicht juristisch durchsetzbar wäre. Aber angesichts der gesamten Prämissen/Erkenntnisse, die es juristisch zu bewerten gilt, halte ich das persönlich nicht mehr für so sicher. Selbst, wenn man zu dem Punkt gelangt: "Überlastung des Gesundheitssystems verhindern".


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