Thema:
Re:Wozu und mit welcher Begründung? flat
Autor: Mampf
Datum:20.11.21 15:16
Antwort auf:Re:Wozu und mit welcher Begründung? von hellbringer

Weil von fall zu fall unterschieden wird.

Ich halte mivh aber bei der Einschätzung raus, dazu weiß ich zu wenig uber das eine als auch das andere. Ich weiss nur, dass es einer Prüfung bedarf und politisch auch erstmal breiter Zustimmung bedarf, als dass es einfach so beschlossen werden kann.

Phil ist der Meinung, dass juristisch alles gegeben ist um einer Klage stand zu halten. Er hat deutlich mehr Ahnung, ist vom Fach, dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass  seine simple Darstellung so 1 zu 1 übernommen wüeden, , da es durchaus milder Maßnahmen gibt um das Ziel zu erreichen, und dass ist es, was Transistor letzendlich skizziert.

Ob das alles stimmt oder nicht, keine Ahnung, ich sehe auch niemanden hier in der lage, das final zu beurteilen.


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