Thema:
Re:Neuer Gesetzentwurf liegt vor flat
Autor: _bla_
Datum:07.11.21 17:29
Antwort auf:Neuer Gesetzentwurf liegt vor von Matze

>Gültig dann wenn er verabschiedet wird vom 25.11. bis zum 19.3.2022.
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>Was noch möglich sein wird:
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>- Abstandsgebot
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>- Maskenpflicht
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>- die Möglichkeit, in bestimmten Branchen / Betrieben / Veranstaltungen Test-, Impf- oder Genesungsnachweise zu verlangen und den Zugang davon abhängig zu machen. Auch dürfen Hygienekonzepte verlangt werden, auch mit Personenobergrenzen und Kontaktdaten erfasst werden
>
>- Auflagen für Hochschulen, Erwachsenenbildung etc. bleiben möglich
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>- Sonderregelung für Kinderkrankengeld wird verlängert, 30 Tage, bei Alleinerziehenden 60 pro Kind.
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>- Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert, Personalkontakte in Betriebs- und Pausenräumen sollen weiter auf das notwendige Minimum reduziert werden
>
>Und das war's. Mehr Rechte werden auch die Länder nicht mehr haben, für Lockdowns o.Ä. müsste also erst der Bundestag erneut die epidemische Lage beschließen, was wohl kaum geschehen wird.


Finde ich problematisch. Man kann auf dieser Grundlage natürlich ein 2G Modell für fast alles beschließen, das ist schon mal okay, wenn wir eine kritische Situation in den Krankenhäusern aufgrund der vielen Ungeimpften bekommen. Was aber imho fehlt, ist Möglichkeit von Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Ein Lockdown für Ungeimpfte sollte imho möglich sein. Es gibt angesichts der Impfungen keinen Grund für einen generellen Lockdown, aber bei Ungeimpften sieht das imho anders aus.


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