Thema:
Re:Die Situation ist jenseits von lächerlich. flat
Autor: _bla_
Datum:07.11.21 05:42
Antwort auf:Re:Die Situation ist jenseits von lächerlich. von Mampf

>Ähm, neee. Der verdächtig kann sich afaik weigern und wird nie und nimmer gegen seinen Willen blut entnommen und ausserdem ist Blutentnahme und stoff zufügen auch juristisch ein unterschied.

Und das hast du natürlich mal nachgeschaut?

[https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html]

Was lange Zeit existiert hat, aber 2017 abgeschafft wurde, war ein Richtervorbehalt. Sprich: Wenn sich jemand weigert, dann musste die Polizei beim diensthabenden Richter anrufen und sich das genehmigen lassen:

[https://www.haufe.de/amp/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/richtervorbehalt-bei-der-blutprobe-wurde-gesetzlich-aufgehoben_206_424102.html]


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