Thema:
Re:Die Situation ist jenseits von lächerlich. flat
Autor: Mampf
Datum:06.11.21 21:00
Antwort auf:Re:Die Situation ist jenseits von lächerlich. von _bla_

>>So funktioniert das nicht. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und der Gleichheitssatz zählen zu den Grundrechten. Und daran sollte man nicht rütteln. Vor allem nicht durch solche Abwägungen.
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>Das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann aber durchaus auch durch andere Bürger gefährdet sein und der Staat hat da auch eine Schutzpflicht. Er sorgt bspw. auch dafür das die körperlichen Unversehrtheit der Bürger nicht durch alkoholisierte oder anders zugedröhnte Autofahrer verletzt wird. Für die dazu nötigen Kontrollen darf er auch die körperlichen Unversehrtheit verletzen und gegen den Willen eines auffälligen Autofahrers eine Blutabnahme durchzuführen.



Ähm, neee. Der verdächtig kann sich afaik weigern und wird nie und nimmer gegen seinen Willen blut entnommen und ausserdem ist Blutentnahme und stoff zufügen auch juristisch ein unterschied.

Ich verstehe dich echt nicht, wie du auf der einen seite einen auf wissenslexikom machst, und das von dir vermittele wissen als objektive Wahrheiten darstellst, aber an anderer stelle so offensichtlich subjektiv interpretierte fakten präsentierst. Kannst du bitte nicht mehr hervorheben was deiner eigenen meinung entspricht und was du für objektiv richtig hältst?

>Es ist also keineswegs so, das das Recht auf körperliche Unversehrtheit grenzenlos wäre oder sich nur auf staatliche Eingriffe bezieht.

Nein, hat auch niemand behauptet, es ist nur nicht so offensichtlich, das stellt pezking schon richtig dar.


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