Thema:
Neuer Gesetzentwurf liegt vor flat
Autor: Matze (deaktiviert)
Datum:05.11.21 12:37
Antwort auf:Deutschland und Corona #13: Impfen oder Infizieren von Matze

Gültig dann wenn er verabschiedet wird vom 25.11. bis zum 19.3.2022.

Was noch möglich sein wird:

- Abstandsgebot

- Maskenpflicht

- die Möglichkeit, in bestimmten Branchen / Betrieben / Veranstaltungen Test-, Impf- oder Genesungsnachweise zu verlangen und den Zugang davon abhängig zu machen. Auch dürfen Hygienekonzepte verlangt werden, auch mit Personenobergrenzen und Kontaktdaten erfasst werden

- Auflagen für Hochschulen, Erwachsenenbildung etc. bleiben möglich

- Sonderregelung für Kinderkrankengeld wird verlängert, 30 Tage, bei Alleinerziehenden 60 pro Kind.

- Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert, Personalkontakte in Betriebs- und Pausenräumen sollen weiter auf das notwendige Minimum reduziert werden

Und das war's. Mehr Rechte werden auch die Länder nicht mehr haben, für Lockdowns o.Ä. müsste also erst der Bundestag erneut die epidemische Lage beschließen, was wohl kaum geschehen wird.


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