Thema:
Re:Ab 8.11. voraussichtlich 2G in Sachsen flat
Autor: suicuique
Datum:02.11.21 15:20
Antwort auf:Re:Ab 8.11. voraussichtlich 2G in Sachsen von Headhunter

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>>Arbeit: Erneut Empfehlung zum Homeoffice, 3G-Regel am Arbeitsplatz
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>Da bin ich mal gespannt, ob das so durchgeht. Unser Arbeitgeber (grosses IT Systemhaus fuer ein Konzern) hat immer gesagt, dass darf der gar nicht abfragen oder wissen.


Und weil der AG es auch so gesagt hat muss es so stimmen? ;)

Ich will ehrlich sein und gebe zu, dass ich keine Ahnung habe inwieweit das Fragerecht und die Auskunftspflicht in dieser Sache gehen.
Ich kann mir aber angesichts folgender Problemfelder nicht vorstellen, dass es gar keine Auskunftspflicht gibt in Sachen Impfstatus:

1. Der kürzlich beschlossene Wegfall der Lohnfortzahlung im Quarantänefall bei Ungeimpften erfordert die Kenntnis darüber.
2. Der AG kann sich AFAIK freiwillig für die 3G Regel am Arbeitsplatz entschließen. In diesem Fall würde also eine Unkenntnis über den Impfstatus zwangsläufig zwei Testungen in der Woche nach sich ziehen, oder nicht?
3. In gewissen Branchen gibt es gem. kurzer Google Recherche das Recht des AG auf Auskunft des AN hinsichtlich seines Impfstatus (zb Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, etc)

gruß


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