Thema:
Re:Die nicht-3G-Ecke des Bundestages… flat
Autor: Derrick
Datum:01.11.21 15:06
Antwort auf:Re:Die nicht-3G-Ecke des Bundestages… von moishe maseltov

>>>>"Alle geimpft" ist der Unterschied. So wie man seit Wochen nun wieder in Bars und auf Konzerte mit mehreren hundert fremden Leuten gehen kann die ebenfalls geimpft/genesen sind. Ist in dem Sinne also vollkommen legitim rein von gesetzlicher Regelung und ein großer Unterscheid zu Leuten die sich jeglichen Maßnahmen verweigern.
>>>
>>>Naja soll man nun Ansteckungen vermeiden oder gesetzlich legitim handeln?
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>>Man kann das machen was gesetzlich erlaubt ist. Dafür gibt es diese Regelungen.
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>Hier die Regelungen:
>
>"Bei einer Anwendung der 2G-Option muss der Nachweis der Impfung oder der Genesung von Corona digital verifizierbar sein - etwa über die Corona Warn App des Bundes oder die CovPass-App des Robert Koch-Instituts. Auch ausgedruckte QR-Codes sind digital verifizierbar. Die Nachweise müssen beim Eintritt digital und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden. Auf die Geltung der 2G-Bedingung haben die Verantwortlichen hinzuweisen.
>
>Soweit die 2G-Bedingung gilt, besteht keine Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands und keine Maskenpflicht."
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>Also bist du sicher, dass dies kontrolliert wurde vor dem Foto? Gut.
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>Ansonsten gilt ja natürlich
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>"Eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske gilt auch in Büro- und Verwaltungsgebäuden: Die Mund-Nasenbedeckung muss immer dann getragen werden, wenn man sich von seinem Schreibtisch entfernt, also für den Gang zur Toilette, zum Ausgang, zur Kantine, im Fahrstuhl oder wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann. Bei der Arbeit am Schreibtisch muss keine Maske getragen werden."


Ja da hast du natürlich recht. My bad. Stimmt, sollte man mit den Verweigerern auf eine Stufe stellen. Ist das gleiche.


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