Thema:
Re:Juristen vor, Phil zu Hilf flat
Autor: _bla_
Datum:31.10.21 04:31
Antwort auf:Juristen vor, Phil zu Hilf von joelcoen

>Oder ist der Samstag da kein Werktag in dieser Verordnung?

Kein Jurist aber: Wikipedia meint Samstag=Werktag wäre in Gesetzen zwar meistens so, aber nicht immer und auch nicht immer klar definiert, was mit Werktag gemeint ist.

>Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn die für eine Stufe maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Werktage nicht.

Dieser Absatz bietet meiner Laienmeinung nach einen Anhaltspunkt, das hier vermutlich nur Montag bis Freitag als Werktage gemeint sind. Denn wenn Samstag ohnehin ein Werktag im Sinn der Verordnung wäre, dann würde der Hinweise, das Samstag die Zählung der Werktage nicht unterbricht, ohnehin keinen Sinn machen, weil Samstag ja auch ein Werktag wäre. Einen schwächeren Hinweis gibt die geforderte Zahl von 5 Werktagen, hier kann man vermuten, das es tatsächlich darum ging, im Normalfall innerhalb einer Woche, die entsprechende Maßnahme auszulösen. Es könnte hier durchaus darauf ankommen, wie sich die Macher der Verordnung damals zu dem Thema geäußert haben.


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