Thema:
Re:Sohn (2 Jahre) flat
Autor: Phil Gates
Datum:29.10.21 09:41
Antwort auf:Re:Sohn (2 Jahre) von euph

>>Knackpunkt wird sein, eine Infektion durch die Erzieherinnen nachzuweisen und zusätzlich, dass diese aufgrund einer Pflichtverletzung erfolgt ist.
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>Verklagst du dann auch Familien, deren Kinder eine Infektion in die Kita mitgebracht habe?


Es geht doch nicht darum, dass jemand andere infiziert hat. Das ist allgemeines Lebensrisiko. Mir ging es darum, ob es bei Einhaltung der Regeln vermeidbar gewesen wäre. Dass bei den vorgeschriebenen täglichen Testts gleich zwei infizierte Erzieherinnen nicht auffallen, ist statistisch extrem unwahrscheinlich. Naheliegender ist, dass die Regeln eben nicht eingehalten wurden. Und dann ist es nicht nur möglich, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, sondern auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Gilt übrigens analog für Herrn Tönnies und auch Gastronomen. Da gibt es ja einige Fälle, die durch die Presse gegangen sind. Wenn das Gesundheitsamt hingegen feststellt, dass alle Regeln eingehalten wurden und es trotzdem zu einem massiven Ausbruch gekommen ist, dann ist das eben so und dann gibt es auch keinen zivilrechtlichen Anspruch. Aber wenn es mein Kind wäre und unklar ist, ob es in 10 Jahren bspw. eine geistige Behinderung als Spätfolge erleidet, dann würde ich da ein Exempel statuieren, wenn wirklich ein Versagen vorliegt.


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