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Autor: | Tobakaido | ||
Datum: | 29.10.21 07:46 | ||
Antwort auf: | Re:Sohn (2 Jahre) von euph | ||
>>Knackpunkt wird sein, eine Infektion durch die Erzieherinnen nachzuweisen und zusätzlich, dass diese aufgrund einer Pflichtverletzung erfolgt ist. > >Verklagst du dann auch Familien, deren Kinder eine Infektion in die Kita mitgebracht habe? > Vielleicht kann er ja ein wenig vor Krankenhäusern rumlungern? Da findet er bestimmt eine ITS-Krankenschwester, die jemanden angesteckt hat und die er verklagen kann. Wenn ein Ast in Quarantäne gehört, dann dieser! |
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